AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Johannes TOPF Baubeschlag GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) der Johannes Topf Baubeschlag GmbH (nachstehend „TOPF“ genannt) gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Sie gelten für alle rechtlichen Beziehungen mit Geschäftspartnern (nachfolgend Kunden genannt) von TOPF ausschließlich, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn TOPF hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn TOPF in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltslos annimmt und/oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführt.

Diese AGB gelten entsprechend für Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme/Übergabe der gelieferten Ware tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung. Rechte, die TOPF nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

2. Angebote, Vertragsschluss

Angebote von TOPF sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertragsschluss kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von TOPF, spätestens mit der Lieferung zu Stande.

Alle Angaben und Beschreibungen der Ware in Abbildungen, Prospekten, Katalogen und in der Werbung stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheits-Angabe der Ware dar, sondern sind nur annähernd maßgebend. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn sie als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.

Auch Erwartungen des Kunden hinsichtlich der Ware oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar. Die Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos durch TOPF muss ausdrücklich und in Schriftform erfolgen.

Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail.

Bei Anfragen, Kataloganforderungen und bei Entgegennahme von Aufträgen werden Daten gespeichert. Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden erforderlich.

TOPF verarbeitet dabei die Kontakt-, Bestell- und Zahlungsinformationen des Kunden. Grundlage für die Verarbeitung ist der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag (Art.6 Abs.1b EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine darüber hinausgehende Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen oder einer vom Kunden erteilten Einwilligung. Einzelheiten über den Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ergeben sich aus der allgemeinen Datenschutz-Information (Art. 12-14 DSGVO) auf unserer Homepage unter www.topf-online.de.

Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt, ist TOPF berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten ab Erfüllungsort für die Lieferung und Abholung in Euro, zuzüglich einem Energiezuschlag in Höhe von 1,5 % netto auf den Warenwert. Hinzu kommt  die am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Für die Bezahlung der Rechnung gelten die jeweils individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei TOPF maßgebend. Die Frist zur Vorabinformation der SEPA-Lastschrift beträgt mindestens einen Tag. Der Empfänger der Rechnung oder Gutschrift erklärt sich mit der Übermittlung oder Bereitstellung auf elektronischem Weg ausdrücklich einverstanden. Die Rechnung bzw. Gutschrift wird dem Empfänger im PDF-Format als Anhang zu einer E-Mail übermittelt oder als Web-Abruf zur Verfügung gestellt. TOPF behält sich vor, die Rechnung bzw. Gutschrift in Papierform oder in einer sonstigen zulässigen Art und Weise zu übermitteln.

Der Kunde kann ausschließlich mit von TOPF unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-Rechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferungen, Lieferzeit

Lieferzeiten (Lieferfristen und -termine) sind Circa-Fristen und beginnen jeweils mit Absendung der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferfrist setzt jedoch voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und insbesondere alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden voraus.

Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt TOPF vorbehalten. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit einem schweren LKW befahrbaren Anfahrtstrasse.

Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Ort der Versendung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die für TOPF unvorhersehbar und nicht beeinflussbar sind (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Störungen in der Rohstoffversorgung, verspätete Lieferungen der Zulieferer von TOPF). Dies gilt auch, wenn derartige Ereignisse bei Unter- und Vertragslieferanten eintreten. Dies gilt nicht, wenn TOPF den Grund der Verzögerung zu vertreten hat. TOPF ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Mehr- und Minderlieferungen bis 10 % sind zulässig.

5. Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug

Der Versand erfolgt ab Lager TOPF oder ab Werk zzgl. Versandkosten.Die Wahl der Versand- und Verpackungsart bleibt TOPF vorbehalten. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarung.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die TOPF nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist TOPF berechtigt, den ihr dadurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen, es sei denn der Kunde hat die Nichtannahme oder die Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht zu vertreten. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

6. Rücksendung

Von uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen.
Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils von mindestens 10 % gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffender Ware ist ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

TOPF behält sich das Eigentum an sämtlicher Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung vor.

Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden wird stets für TOPF vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, TOPF nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erwirbt TOPF das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, TOPF nicht gehörenden Sachen so verbunden oder vermischt wird, dass TOPF ihr Volleigentum verliert. Der Kunde verwahrt das entstandene Miteigentum unentgeltlich für TOPF. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit TOPF rechtzeitig nachkommt. Der Kunde tritt TOPF bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. TOPF nimmt hiermit die Abtretung an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Drittschuldner an, etwaige Zahlungen nur an TOPF zu leisten. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von TOPF, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; TOPF verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs-Verpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug geraten ist, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden vom Kunden beantragt wird oder der begründete Antrag eines Dritten auf Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt wird. Auf Verlangen hat der Kunde seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen und TOPF sämtliche Auskünfte (Aufstellung der TOPF zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw.) zu erteilen sowie Unterlagen zu übermitteln, die TOPF zur Geltendmachung ihrer Rechte benötigt. Im Fall einer Globalzession durch den Kunden sind die an TOPF abgetretenen Ansprüche ausdrücklich auszunehmen.

Im Übrigen ist der Käufer nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von TOPF gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde TOPF unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von TOPF zu informieren und an den Maßnahmen von TOPF zum Schutz der unter Eigentums-Vorbehalt stehenden Ware mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, TOPF die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentums-Rechte von TOPF zu erstatten, ist der Kunde TOPF zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist TOPF unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer von TOPF gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat TOPF oder seinen Beauftragten unverzüglich Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren und sie herauszugeben. Nach rechtzeitiger Ankündigung kann TOPF die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Befriedigung ihrer fälligen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten.

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er tritt bereits jetzt seine Entschädigungs-Ansprüche aus Schäden der in Satz 1 genannten Art gegen die Versicherung oder sonstige Ersatzpflichtige in Höhe der Forderungen von TOPF unwiderruflich an TOPF ab. TOPF nimmt hiermit die Abtretung an. Sofern die Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an TOPF zu leisten. Weitergehende Ansprüche von TOPF bleiben unberührt. TOPF verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die zu sichernden Forderungen von TOPF aus der Geschäfts-Verbindung mit dem Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und von dem Nominalwert bei Forderungen auszugehen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt TOPF.

8. Mängelansprüche

Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er die gelieferte Ware bei Ablieferung überprüft, soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung oder Probebenutzung, und TOPF offene Mängel unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitgeteilt hat. Verborgene Mängel müssen TOPF unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde hat die Mängel bei seiner Mitteilung an TOPF schriftlich zu beschreiben. Der Kunde muss außerdem die Vorgaben, Hinweise, Richtlinien und Bedingungen in den technischen Hinweisen, Montage-, Bedienungs-, Betriebsanleitungen und sonstigen Unterlagen der Ware einhalten, insbesondere Wartungen ordnungsgemäß durchführen und nachweisen und empfohlene Komponenten verwenden. Mängelansprüche für infolge der Verletzung dieser Pflicht entstandene Mängel sind ausgeschlossen.

Bei Vorliegen eines Sachmangels ist TOPF nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Hierzu hat der Kunde TOPF die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme zu geben. Ersetzte Teile werden Eigentum von TOPF und sind an TOPF zurückzugeben.

Der Kunde kann nach fehlgeschlagener oder verweigerter Nacherfüllung insoweit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die TOPF zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus verzögert. Bei Vorliegen eines nur unerheblichen Mangels ist der Kunde jedoch nur zur Minderung des vereinbarten Preises berechtigt. Das Recht zur Minderung des Preises bleibt im Übrigen ausgeschlossen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn er zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung unmöglich ist, von TOPF zu vertreten ist oder sich der Mangel erst bei der Verarbeitung oder Umbildung der Ware gezeigt hat. Das Rücktrittsrecht ist weiter ausgeschlossen, wenn TOPF den Mangel nicht zu vertreten hat und wenn der Kunde statt der Rückgewähr Wertersatz zu leisten hat. Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung, insbesondere bei Verschleißteilen, unsachgemäßer Behandlung, Montage, Nutzung oder Lagerung oder unsachgemäß ausgeführter Änderungen oder Reparaturen der Ware durch den Kunden oder Dritte entstehen keine Mängelansprüche. Dasselbe gilt für Mängel, die dem Kunden zuzurechnen oder die auf eine andere technische Ursache als der ursprüngliche Mangel zurückzuführen sind.

Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen nicht auch ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.

Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr, es sei denn am Ende der Lieferkette findet ein Verbrauchsgüterkauf statt. Sofern die mangelhafte Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre.

Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für die unbeschränkte Haftung von TOPF für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler oder soweit TOPF ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Eine Stellungnahme von TOPF zu einem von dem Kunden geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen, sofern der Mängelanspruch von TOPF in vollem Umfang zurückgewiesen wird.

9.Haftung

Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet TOPF unbeschränkt.

Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit TOPF ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TOPF nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von TOPF auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.

Soweit die Haftung von TOPF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TOPF.

10. Produkthaftung

Der Kunde wird die Ware nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde TOPF im Innenverhältnis

vom Produkthaftungsanspruch Dritter frei, es sei denn der Kunde hat die Veränderung der Ware nicht zu vertreten. Wird TOPF aufgrund eines Produktfehlers der Ware zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Kunde nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwirken, die TOPF für erforderlich und zweckmäßig hält und TOPF hierbei unterstützen, insbesondere bei der Ermittlung der erforderlichen Kundendaten. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, es sei denn er ist für den Produktfehler nach produkthaftungs-Rechtlichen Grundsätzen nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche von TOPF bleiben unberührt. Der Kunde wird TOPF unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Ware und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.

11. Software

Nach dem heutigen Stand der Technik ist eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme nicht, bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich. Vertragsgegenstand ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch tauglich ist. Dem Kunden obliegt die Prüfung, ob die Programmfunktionen seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm selbstverantwortlich getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Werden Programme für käufereigene Hardware eingesetzt, ist der Kunde für das Zusammenwirken der Programme mit seiner Hardware selbst verantwortlich.

Die von TOPF zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich bzw. im Rahmen der mit ihm vertraglich getroffenen Vereinbarung einzusetzen. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln.

Er verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der Software dienende Merkmale – nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TOPF zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und der Dokumentation einschließlich Kopien bleiben uns vorbehalten.

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, unübertragbares Recht eingeräumt, die Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf der dafür bestimmten Ware, befristet gemäß den Regelungen des Lieferumfangs überlassen.

Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzulässig.

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er hat die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopie an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Seine Mitarbeiter sind nachdrücklich auf die Einhaltung dieser Lieferbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.

Die Haftung von TOPF für den Verlust oder die Veränderung von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Kunden und von TOPF ist der Geschäftssitz von TOPF, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TOPF möglich.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und TOPF gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und TOPF ist der Sitz von TOPF. TOPF ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.

Stand: Mai 2019